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Die Regeln stellen ganz konkrete Anforderungen an das Bedienpersonal und den Unternehmer, das heißt an Sie und Ihren Arbeitgeber bzw. Ihr Unternehmen.
Die Benutzer müssen in der Bedienung der Arbeitsbühne in Theorie u.Praxis unterwiesen sein.
Die Befähigung zum Bedienen /Fahrausweis muss gegenüber dem Unternehmer (Arbeitgeber) nachgewiesen werden.
Die Benutzer müssen vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich zum Bedienen von Arbeitsbühnen beauftragt werden.
T: 017641010840, www.sfbl.de
Rubrik:
Quelle: lokale-kleinanzeigen.de
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