Gabelstaplerfahrer/in in Kahl am Main gesucht
Job / Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Job Kategorie:
Stellenangebot Basisdaten
- Arbeitsort:
-
DE 63796 Kahl am Main
- Umkreis:
-
keine Angabe.
- Art der Arbeitsstelle:
-
Arbeitsplatz
- Letze Aktualisierung:
-
15.11.20242024-11-15
Stellenausschreibung: Gabelstaplerfahrer/in
- Arbeitgeber bzw.
Arbeitsvermittler
-
I. K. Hofmann GmbH in
- Profil
- Unser Kunde ist spezialisiert auf die Übertragung von elektrischer Energie und steht für höchste Qualitätsstandards und Zuverlässigkeit. Deshalb suchen wir zum schnellstmöglichen Zeitpunkt Sie als: Staplerfahrer (m/w/d) Ihre Vorteile: Anstellung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Schneller und unkomplizierter Einstieg Urlaubs- und Weihnachtsgeld Kostenlose, persönliche Schutzausrüstung Chance auf Übernahme durch unsere Kunden Ihre Tätigkeiten: Kommissionieren von Produktionsmaterialien Ein- und Auslagern der benötigten Materialien Sorgfältiger Transport der Einzelteile mittels Frontstapler Fachgerechtes Bereitstellen der Teile für die Produktion Überprüfen der Produkte auf ihre Qualität und (Un-) Versehrtheit Ihre Qualifikation: Berufserfahrung als Staplerfahrer (m/w/d) Praxis im Umgang mit dem Frontstapler Bereitschaft in 2-3 Schichten zu arbeiten Gültiger Staplerschein, Pkw-Führerschein ist von Vorteil Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Hohes Qualitätsbewusstsein und Teamfähigkeit Ihr Kontakt zu Hofmann: Sie möchten als Staplerfahrer (m/w/d) arbeiten? - Dann zögern Sie nicht und bewerben Sie sich noch heute! Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!
- Verdienst:
- n.a.
- Bewerbung an
- I. K. Hofmann GmbH
Fengler Patrick
DE 63450 Hanau
Telefon: +49 6181/42883-0
FAX: +49 6181/4288786
Email: jobs-Hanau@hofmann.info
Stellenangebot powered by
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung von JOBKONTAKT® im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung von JOBKONTAKT® strengstens untersagt.