Brückenkranführer/in in Bodenwöhr gesucht
Job / Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt
Job Kategorie:
Stellenangebot Basisdaten
- Arbeitsort:
-
DE 92439 Bodenwöhr
- Umkreis:
-
keine Angabe.
- Art der Arbeitsstelle:
-
Arbeitsplatz
- Letze Aktualisierung:
-
10.03.20252025-03-10
Stellenausschreibung: Brückenkranführer/in
- Arbeitgeber bzw.
Arbeitsvermittler
-
I. K. Hofmann GmbH in
- Profil
- Wir suchen Sie! - Ab sofort als Kranfahrer (m/w/d) in Tagschicht für unseren Kunden in 92439 Bodenwöhr. Ihre Aufgaben: Bedienung von Brücken- und Portalkranen zur sicheren und effizienten Beförderung von Lasten. Durchführung von Routineinspektionen und Wartungsarbeiten an den Krananlagen. Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsanweisungen. Unterstützung bei der Optimierung von Arbeitsprozessen und Materialfluss. Dokumentation der Arbeitsschritte und Meldung von Störungen.
Ihre Qualifikation: Gültiger Kranführerschein nach DUV G 309-003 Erste Erfahrungen als Kranfahrer (m/w/d) sind von Vorteil Hohe Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit. Teamfähigkeit, flexibilität und mobilität Ihr Vorteil: Übertariflicher Stundenlohn bis 17,00 € brutto Urlaubs- und Weihnachtsgeld Chance auf Übernahme durch unsere Kunden Ihr Kontakt zu Hofmann: Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung als Kranfahrer(m/w/d) in Bodenwöhr. Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch unter der 09431/3794-0 bzw. per E-Mail unter folgender Adresse: jobs-schwandorf@hofmann.info Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!
- Verdienst:
- n.a.
- Bewerbung an
- I. K. Hofmann GmbH
Berghausen Susanne
DE 92421 Schwandorf
Telefon: +49 9431/3794-0
FAX: +49 9431/37 96 34
Email: jobs-Schwandorf@hofmann.info
Stellenangebot powered by 
Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung von JOBKONTAKT® im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung von JOBKONTAKT® strengstens untersagt.