Auslieferungsfahrer/in (nicht Verkaufsfahrer/in) in Straubing gesucht

Job / Stellenangebot im Regiobizz Arbeitsmarkt

Job Kategorie:

Stellenangebot Basisdaten

Arbeitsort:
DE 94315 Straubing
Umkreis:
keine Angabe.
Art der Arbeitsstelle:
Arbeitsplatz
Letze Aktualisierung:
11.11.20242024-11-11

Stellenausschreibung: Auslieferungsfahrer/in (nicht Verkaufsfahrer/in)

Arbeitgeber bzw.
Arbeitsvermittler
Manpower in
Profil
Lieferfahrer (m/w/d) Pakete: Starte in der Direktvermittlung bei unserem Kunden, dem weltweit größten Onlineversandhändler, am Standort Straubing . Werde einer von mehreren gesuchten Lieferfahrern (m/w/d) für Pakete. Deine Vorteile als Lieferfahrer Pakete: Direktvermittlung (keine Zeitarbeit) Gehalt von 2100€ - 2300€ netto Inkl. Spesen pro Tag: 14€ netto 5 Tage Woche mit regelmäßigen freien Tagen Kurze Einarbeitungszeit Bezahlte Schulungstage Deine Aufgaben als Lieferfahrer Pakete: Pakete abholen & Auto beladen Auslieferung der Pakete und Briefsendungen an die Kunden Start und Ende des Arbeitstages am Depot Deine Qualifikation für die Arbeit als Lieferfahrer Pakete: Führerschein Klasse B (Schaltung) Führungszeugnis ohne relevante Einträge Grundkenntnisse in Deutsch oder Englisch Interessiert? Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.
Verdienst:
n.a.
Bewerbung an
Manpower
Schäuble Miguel
DE 30163 Hannover
Telefon: +49 0173/7051151
Email: talentscout.schaeuble@manpower.de

Stellenangebot powered by Zum Stellenangebot bei TAKECHANCE: Auslieferungsfahrer/in (nicht Verkaufsfahrer/in) in Straubing

Die Veröffentlichung dieses Stellenangebotes bei regiobizz.de erfolgt mit freundlicher Genehmigung von JOBKONTAKT® im Namen des Stellenanbieters. Eine gewerbliche Nutzung dieser Daten sowie deren Veröffentlichung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung von JOBKONTAKT® strengstens untersagt.

Anzeige